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Vergabegesetz nachgebessert
Potsdam (dpa). Die rot-rote Koalition hat ihren Entwurf eines Vergabegesetzes nachgebessert. So soll der Mindestlohn für öffentliche Aufträge jetzt bei 8 Euro statt 7,50 Euro liegen, erklärte gestern SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher. Außerdem werde die Untergrenze im Bau, ab der das Gesetz zur Anwendung kommt, auf 50 000 Euro gesenkt. Für Lieferleistungen soll sie weiterhin 3000 Euro, für Dienstleistungen 10 000 Euro betragen. Mit den Maßnahmen reagiert die Koalition auch auf eine Expertenanhörung im Landtag Anfang Juni.
Linksfraktionschefin Kerstin Kaiser begründete die Erhöhung des Mindestlohns mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten. »Zugleich entspricht es der Forderung der Koalition, guten Lohn für gute Arbeit zu zahlen.« Um die Kommunen bei der Überprüfung des Mindestlohns zu entlasten, werde das Verfahren hierzu vereinfacht, kündigte Holzschuher an. Nach dem bisherigen Zeitplan wird der Landtag das Vergabegesetz unmittelbar nach der Sommerpause verabschieden.
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