Suizidbeihilfe ist keine Option für Ärzte
Nach dem vom Deutschen Ärztetag neu beschlossenen Text für die Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte dürfen Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung eines Patienten leisten. Der neue Wortlaut des Paragrafen 16 der ärztlichen Berufsordnung unterstreicht, dass es in dieser Frage keinen Kurswechsel der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetags gibt. Womöglich noch klarer als bisher unterstreicht die Ärzteschaft, dass es Aufgabe der Ärzte ist, Patienten beizustehen, nicht aber ihnen bei der Selbsttötung zu assistieren: »Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.« Ich bin froh, dass es für diesen Antrag nach einer intensiven Debatte eine klare und deutliche Mehrheit gegeben hat.
In dieser klaren Absage an Tötung auf Verlangen und ärztliche Suizidassist...
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