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Pfändungsfreigrenzen erhöht
Ab 1. Juli 2011 Neuregelung
Ab 1. Juli 2011 gelten neue Freibeträge für die Lohnpfändung. Der Gesetzgeber hat die Grenze der unpfändbaren Beträge des Einkommens mit gut vier Prozent angehoben. Die automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen gilt auch beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201377.pfaendungsfreigrenzen-erhoeht.html
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