Vom Grillen, von Tieren und Pflanzen
Recht im Garten
• Grillen zählt für viele zu den schönsten Vergnügungen des Sommers. Doch freuen sich auch die Nachbarn über den Duft von Würstchen und Holzkohle? Rücksichtnahme ist daher oberstes Gebot, obwohl Grillen im Garten und auf der Terrasse rechtlich erlaubt ist. »Allerdings nicht täglich, sondern nach Rechtsprechung vieler Gerichte nur gelegentlich, damit Nachbarn nicht unnötig gestört werden«, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Es ist ratsam, den Grill in großem Abstand zum Nachbarn aufzustellen. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.
• Katzen und ihre »Hinterlassenschaften« sind ein weiteres Streitthema vor den Gerichten. Die Urteile ...
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