Noch Haus oder schon Hausrat?
Gebäudeversicherung
In der Theorie klingt es ganz einfach: Die Gebäudeversicherung ist für die Hülle zuständig, die Hausratversicherung für den Inhalt. Zur Hülle zählen dabei Außen- und Innenwände, Keller und das Dach, während mit Inhalt Möbel und Haushaltsgegenstände, Kleidung und all die Dinge gemeint sind, die man bei einem Auszug gemeinhin wieder mitnimmt.
Doch wie verhält es sich mit einer Einbauküche? Und wie ist ein nachträglich eingebautes Luxusbad abgesichert, das beispielsweise durch Rohrbruch oder Wohnungsbrand Schaden nimmt? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U36/92) sagt hierzu, dass eine Einbauküche, die aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt wird, zum Hausrat gehört, während eine Küche, die individuell auf den betreffenden Raum zugeschnitten und eingebaut wurde, damit zum Bestandteil des Gebä...
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