Unerlaubter Untermieter?

Kündigung

Bei der Anmietung der Wohnung wurde vereinbart, dass die Mieterin ein Zimmer untervermieten dürfe. Im Mietvertrag wurde festgehalten: »Einwilligung zur Untervermietung wird erteilt. Bei einem Wechsel der Untermieter ist die schriftliche Einwilligung der Vermieter erforderlich.«

Im Laufe der Zeit wechselten die Untermieter öfter. Die Vermieter forderten von der Mieterin jedes Mal, ihr berechtigtes Interesse darzulegen. Bei einem weiteren Wechsel tat die Mieterin dies auch, aber die Vermieter zierten sich ...


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