BFH-Urteil: Samenspenden sind steuerlich absetzbar
Korrektur der bisherigen Rechtsprechung
Kinderlose Ehepaare können die Kosten für fremde Samenspenden von der Steuer absetzen. Diese Aufwendungen seien als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 16. Dezember 2010 (Az. VI R 43/10) und änderte seine bisherige Rechtsprechung.
In dem Fall war der Ehemann wegen einer inoperablen, organisch bedingten Sterilität zeugungsunfähig. Das Ehepaar entschloss sich deshalb, seinen Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders zu verwirklichen. In der Einkommensteuererklärung machte das Ehepaar die Kosten dieser Behandlung von rund 21 000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend.
D...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.