Dresden: LINKE geht vor Gericht
Weiter Kritik am Vorgehen der Polizei am 19. Februar
Dresden (dpa/ND). Sachsens LINKE wehrt sich weiter gegen die Durchsuchung des »Hauses der Begegnung« in Dresden am 19. Februar. Weil zwei Parteimitglieder damals ohne Angaben von Gründen mehrere Stunden von der Polizei festgehalten worden seien, hat die Partei am Dienstag das Amtsgericht Dresden angerufen. Dieses solle feststellen, dass der Freiheitsentzug rechtswidrig war. »Nicht nur unsere Genossen, auch die Partei ist ins Zwielicht geraten, das soll geradegerückt werden«, begründete Anwalt André Schollbach das Vorgehen. Entscheide das Gericht nicht in diesem Sinne, werde er notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. »Wir wollen auch mit Blick auf künftige Demonstrationen klarstellen, was die Polizei darf u...
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