Bei Boykott droht Strafe

Israels Parlament beschloss Knebelgesetz

  • Oliver Eberhardt
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Wer zum Boykott Israels aufruft, soll künftig nach dem Willen des israelischen Parlaments vor Gericht belangt werden können. Gegner des Gesetzes haben bereits Verfassungsklage eingereicht. Sie befürchten massive Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Das Gesetz, das am Montagabend von der Knesset mit ausgesprochen geringer Mehrheit beschlossen wurde, sieht vor, dass jeder, der mit dem Ziel, den »jüdischen und demokratischen Charakter des Staates Israel in Frage zu stellen«, zum Boykott von israelischen Produkten oder Dienstleistungen sowie von Institutionen, Organisationen oder Kommunen aufruft, dafür von den Betroffenen vor Gericht auf Schadenersatz verklagt werden kann, ohne dass die Kläger den entstandenen Schaden beziffern müssen. Zudem sollen Personen und Unternehmen, die an einem solchen Boykott teilnehmen, künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Es sei ein Grundsatz der Demokratie, dass man der Bevölkerungsgruppe, mit der man nicht übereinstimmt, trotzdem nicht we...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.