Naht die Föderalismusreform Nummer drei?

LINKE-Fraktionsvize Bartsch kann dem Vorschlag aus Baden-Württemberg einiges abgewinnen

  • Harald Ludwig
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Reform des Föderalismus hat in den letzten Jahren zu zwei Fehlversuchen geführt, wie viele Kritiker vermerken. Nun gibt es den Vorschlag zu einem dritten Anlauf.

Die neue grün-rote Regierung in Stuttgart scheint aus der Phalanx der Südländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen auszuscheren, die eine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich anstreben. Stattdessen ließ der Vorschlag Baden-Württembergs aufmerken, eine Föderalismuskommission III einzuberufen. Damit würde sich die Chance eröffnen, die Mängel der bisherigen Reformen auf parlamentarischer Ebene anzugehen, wie der LINKE-Fraktionsvize Dietmar Bartsch erklärte. Er hält das für einen sinnvollen Vorschlag, wenn nicht nur über den Länderfinanzausgleich, sondern auch über Bildungsfinanzierung und ein Altschuldenhilfeprogramm gesprochen wird.

Im Sommer 2006 beschlossen Bundestag und Bundesrat die erste Stufe der Föderalismusreform, die am 1.9.2006 in Kraft trat. Mit der Reform sollte die Anzahl der durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von etwa 60 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden. Die Rahmengesetzgebung des Bundes wu...


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