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Rechtsfrage

Freundschaftsdienst kann Job kostenWer einen »Freundschaftsdienst« erfüllt, kann dabei auch seinen eigenen Job aufs Spiel setzen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Bestehe auch nur der Verdacht, ein Mitarbeiter sei bestechlich, weil er Leistungen von Menschen entgegennehme, deren Arbeit er eigentlich von Berufs wegen kontrollieren müsste, liege ein w...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202119.rechtsfrage.html

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