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Prämien in der Landesverwaltung
Finanzbereich mit Abstand am freigiebigsten / Auskünfte von Innenminister Woidke
Beamte und Angestellte im Land Brandenburg können sich über beträchtliche Leistungszulagen und Prämien freuen. In vier Jahren wurden auf diese Weise fast 1,2 Millionen Euro verteilt. Allem voran wird im Bereich des Finanzministeriums von diesem Mittel großzügig Gebrauch gemacht.
Wie Innenminister Dietmar Woidke (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, stiegen die Ausgaben für Leistungsprämien in den vergangenen drei Jahren beträchtlich an. Im vergangenen Jahr wurden 317 000 Euro dafür aufgewendet, 2009 seien es 256 000 Euro und 2008 insgesamt 193 000 Euro gewesen.
Übertroffen wurde dieser Wert allerdings vom Jahr 2007, als 377 000 Euro Prämien an brandenburgische Beamte flossen. Geringer sind laut Woidke die Dotationen bei Leistungszulagen. Hier seien im Vorjahr noch 2400 Euro geflossen, im Jahr 2008 25 000 Euro und 2007 immer noch 9200 Euro.
Dem Minister zufolge haben in diesen vier Jahren 1385 Beamte Prämien erhalten und 41 Beamte Leistungszulagen. Weiterhin hatten sich 593 Landesangestellte über Prämien freuen können, vier über Zulagen.
Die mit Abstand meisten Prämien- wie auch Zulagenfälle wurden für den Finanzbereich gemeldet. In etwa gleich bleibender Höhe wurden hier pro Jahr zwischen 221 und 283 Beamte mit Prämien bedacht. Im Unwelt- und Verbraucherschutzministerium ging der Umfang der Prämienzahlungen von 113 (2007) auf 31 (2010) zurück. Andere Ministerien machten nur vereinzelt von der Möglichkeit der Prämienzahlungen Gebrauch.
Über die Grundsätze der Prämien- und Zulagenpraxis im brandenburgischen Landesdienst gibt eine Verordnung vom August 2009 Auskunft. Honoriert werden sollen danach »herausragende besondere Leistungen«. Die seien allerdings nicht gegeben, wenn es sich um lediglich »allgemein gute Leistungen« des betreffenden Beamten handelt. Auf diese Weise vergütet sein können laut Woidke auch die Übernahmen von Aufgaben eines anderen Dienstpostens unter Beibehaltung der gegenwärtigen Aufgaben, »wenn trotz der dadurch bedingten überdurchschnittlichen Belastung beide Aufgabengebiete sachgerecht erledigt werden«.
Die Entscheidung über eine Prämie trifft demnach der Dienstvorgesetzte, »der die übrigen Vorgesetzten des Beamten zu beteiligen hat«. Das ermögliche eine »sachgerechte Entscheidung vor Ort«.
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