Ermutigung für Leiharbeiter
Klagen gegen Billiglöhne lohnt sich. Das Dortmunder Arbeitsgericht hat einem Leiharbeiter aus Bochum rund 13 000 Euro an Lohnnachzahlungen zugesprochen. Der 52-jährige gelernte Klempner und Installateur hatte gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit geklagt.
Eineinhalb Jahre wurde er mit einem Stundenlohn von 6,90 Euro abgespeist, den die arbeitgeberfreundliche christliche Gewerkschaft CGZP ausgehandelt hatte. Das Bundesarbeitsgericht hat der Scheingewerkschaft Ende 2010 jedoch die Tariffähigkeit aberkannt und damit alle geschlossenen Tarifverträge für unwirksam erklärt. Nach Schätzungen können nun rund 200 000 Zeitarbeiter auf Nachzahlung ihres Lohnes klagen.
Wenn kein Tarifvertrag existiert, muss der branchenübliche Lohn gezahlt werden, entschied das Arbeitsgericht. Und der belief sich zwischen 2006 und 2008 auf 12,52 Euro. Die...
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