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Wirtschaftssenat: Vorbeugung von Geldwäsche

  • Lesedauer: 1 Min.

(ND). Seit Mittwoch ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen für die Prävention von Geldwäsche zuständig, wie sie gestern mitteilte. Berlin setze damit Vorgaben aus der dritten Geldwäscherichtlinie der EU und dem Geldwäschegesetz in Landesrecht um, hieß es. »Geldwäsche ist eine oft unterschätzte Gefahr für die Wirtschaft«, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf. »Nach Schätzungen von Expertinnen und Experten werden in Deutschland jährlich zwischen 50 und 70 Milliarden Euro aus illegalen Aktivitäten ›gewaschen‹.«

Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht Verhaltensmaßnahmen vor, die bei großen Bargeldzahlungen oder verdächtigen Transaktionen befolgt werden müssen. Der Senat will nun in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) die Aufklärung darüber verstärken.

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