»Keine Überführung, sondern Liquidierung«
Rechtsanwalt Karl-Heinz Christoph über die Tilgung ostdeutscher Rentenansprüche per Gesetz im Jahre 1991
ND: Heute vor 20 Jahren – mitten in den Sommerferien – trat das »Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz« (RÜG) in Kraft. Es sollte die Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die westdeutsche Rentenversicherung überführen. Was ist damals wirklich geschehen?
Christoph: Die Bundestagsabgeordneten erhielten am Vorabend des 27. August 1991 den hunderte Seiten umfassenden Entwurf des RÜG. Den bestätigten sie am nächsten Tag, obwohl keiner das Gesetz auch nur annähernd kennen konnte. Es begrenzte alle DDR-Renten auf maximal 2010 DM und kürzte so auch das Alterseinkommen weltbekannter Wissenschaftler um 50 bis 80 Prozent. Erste Betroffene waren rund 335 000 Angehörige der Versorgungssysteme.
Die Zusatz- und Sonderversorgung gilt als Privilegiensystem für systemnahe DDR-Berufsgruppen. Aber auch Ingenieure oder Ärzte waren zusatzversorgt. War für diese »unbelasteten« Berufsgruppen ein Ausgleich vorgesehen?
Nein....
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