»Gefährtin« erhält keine Witwenrente
Verfassungsgericht
Eine Witwe als »Überlebende einer Ehe« zu definieren, ist verfassungsrechtlich korrekt. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2010 (Az. 1 BvR 1883/10).
Eine 1960 geborene Frau lebte etwa 16 Jahre mit ihrem Lebensgefährten zusammen – bis zu dessen Tod im Jahr 2004. Das Paar hat eine gemeinsame Tochter. 2004 schloss das Paar in Frankreich eine Ehe nach buddhistischem Zen-Ritus. Angeblich war auch eine standesamtliche Heirat 2005 geplant. Nach dem Tod des Mannes beantragte die Frau im Dezember 2004 beim Rentenversicherungsträger Witwenrente. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie keine Wit...
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