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Renovieren nach Modernisierungsarbeiten nach Möglichkeit besser selbst erledigen

Modernisierungsumlage

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes dürfen Vermieter Reparatur- und Renovierungskosten, die nach nach Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen erforderlich werden, auf die Modernisierungsumlage aufschlagen, wodurch die Kosten für Mieter noch höher werden.

Dieser Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Der Vermieter hatte in der Mieterwohnung Wasserzähler einbauen lassen. Nach dem Gesetz kann er, wie üblich, elf Prozent der Kosten als Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen, und zwar dauerhaft, auch wenn der Kostenaufwand durch die Mieter wieder ausgeglichen wurde. Im vorliegenden Fall forderte der Mieter, dass der Vermieter Schäd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/204041.renovieren-nach-modernisierungsarbeiten-nach-moeglichkeit-besser-selbst-erledigen.html

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