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Für Bäume, die mitverpachtet wurden, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich

Pachtgrundstück – Schuldrechtsanpassungsgesetz

In einem Urteil des Amtsgerichts Fürstenwalde, das Rechtsanwalt Jürgen Naumann, Berlin, dem Ratgeber sandte, geht es wieder einmal darum, wer auf einem verpachteten Grundstück für die Abwehr von Gefahren durch alte Bäume verantwortlich ist – der Grundstückseigentümer oder der Pächter. Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht?

Die Kläger, die Pächter, haben gegen die Beklagte, die Grundstückseigentümerin, einen Anspruch auf Zahlung von 461 Euro. Sie nutzen das Grundstück aufgrund eines dem Schuldrechtsanpassungsgesetz unterfallenden Überlassungsvertrages von Dezember 1970, also zu DDR-Zeiten. Zwei inzwischen große Eichen haben dem Umfang ihrer Stämme nach bei Begründung des Pachtverhältnisses bereits auf dem Grundstück ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/204047.fuer-baeume-die-mitverpachtet-wurden-ist-der-grundstueckseigentuemer-verantwortlich.html

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