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Amtsgerichte bleiben
Von Marion van der Kraats, dpa
Die rot-rote Landesregierung hat beschlossen, dass alle Amtsgerichte in Brandenburg erhalten bleiben. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag das Gesetz zur Gerichtsneuordnung. Im Mittelpunkt steht der Erhalt aller 25 Standorte, um die es schon in der Koalition von SPD und CDU Streit gegeben hatte. »Damit ist die Zeit der Planungsunsicherheit endlich vorüber«, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE). »Sobald der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt, endet eine lange Phase des Stillstands.« Der Landtag soll im Herbst entscheiden.
Das Gesetz sorgt zugleich für Veränderungen bei den Landgerichtsbezirken. Demnach ist für die Uckermark künftig die Justiz in Neuruppin zuständig statt die in Frankfurt (Oder). Der Landkreis Dahme-Spreewald mit dem Amtsgericht Königs Wusterhausen geht an Cottbus. Dieser neue Zuschnitt stößt bei den betroffenen Landräten, teils aber auch in der Justiz auf Widerstand. Zu den Kri...
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