Grüne klagen wegen Libyen-Einsatzes

Verfassungsgericht soll prüfen, ob Rechte des Parlaments verletzt wurden

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (dpa/ND). Die Grünen haben wegen des Bundeswehreinsatzes zur Rettung deutscher Staatsbürger aus Libyen eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Die Bundestagsfraktion will vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen, ob die Operation »Pegasus« im Februar vom Bundestag gebilligt hätte werden müssen.

»Gegen den Einsatz selbst ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck am Samstag in Berlin. »Wir wollen die Bundesregierung jedoch zwingen, bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Rechte des Parlaments zu wahren. Aus purer Machtdemonstration setzt sich die Bundesregierung immer wieder über die Rechte des Parlaments hinweg.«

An der Bundeswehr-Operation zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen waren nach Bundeswehrangaben drei Schiffe, bis zu neun Flugzeuge und rund 1000 Soldaten beteiligt. Spektakulärste Aktion war die Rettung von 132 Europäern – darunter 22 Deutsche – aus der Wüstenstadt Nafurah mit zwei Transall-Maschinen.

Mit dem Hinweis, es sei bei dem Einsatz nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen, habe die Bundesregierung die Forderung der Grünen abgelehnt, im Nachhinein die Zustimmung des Parlamentes einzuholen, bemängelte Beck. Die Regierung hatte »Pegasus« als »gesicherten Evakuierungseinsatz mit humanitärer Zielsetzung« eingestuft.

Dass alles gutgegangen sei, könne kein Maßstab der Verfassungsauslegung sein, so Beck. »Vielmehr kommt es nach unserer Verfassung darauf an, ob bei Einsatzbeginn die Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung besteht. Es ist daher zwingend, dass dem Bundestag nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz ein Mandat für die Evakuierungsaktion der EU-Bürger aus Libyen vorgelegt werden muss.«

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