Vergütung für ein Studentenpraktikum kann fürs Kindergeld nachteilig sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. III R 28/09) entschieden, dass die Vergütung für ein Praktikum während des Studiums zu den für den Bezug des Kindergelds schädlichen Einnahmen zählt und nicht um die Kosten für Miete und Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden kann, wenn gleichzeitig der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird.

Derartige Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung seien durch den Jahresgrenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes von 7680 Euro im Streitjahr 2005 (heute 8004 Euro) abgegolten. Auf diesen Sachverhalt verweist der Nürnberger Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht Dr. Norbert Gieseler von der Deutschen Anwalts-, Notar- u...


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