Hauskauf nicht ohne Notar

Notar-Aufgaben

Notare sind in Deutschland »unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege«. Mit Ausnahme des badischen Amtsnotars und des württembergischen Bezirksnotars ist Notar ein freier Beruf. Es sind entweder hauptberufliche Notare oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind. Der Notar ist zur Unabhängigkeit und zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Ohne die Beurkundung durch einen Notar gilt kein Kaufvertrag für eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück. Nicht notarielle Verträge, auch Vorverträge, sind nichtig. Die Neutralität verpflichtet den Notar, bei...


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