Wenn der Teppich rausfliegt

Wohnungseigentum

In Gemeinschaften von Wohnungseigentümern gibt es immer wieder Streit darüber, was der Einzelne innerhalb seines Sondereigentums verändern darf, ohne die Miteigentümer um Erlaubnis fragen zu müssen.

Bei der Wahl des Fußbodenbelages herrscht nach Information der LBS eine gewisse Freiheit. Wenn die Nachbarn nicht spürbar stärker als vorher durch Trittschall belästigt werden, dann müssen sie einen anderen Belag erdulden.

Nach dem Kauf einer Wohnung entschlossen sich die neuen Eigentümer, das Objekt gründlich zu sanieren. Sie ließen eine nicht...


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