Rente erst nach fünf Jahren

Gesetzliche Kasse

Vom ersten selbst verdienten Geld in den Urlaub: Michaels Traum vom Biken quer durch Europa wird wahr, doch das Erwachen ist bitter. Er stürzt und kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Ob er jemals wieder in seinem alten Beruf arbeiten kann, ist fraglich.

Was der junge Mann nicht wusste, als er losfuhr: In den ersten fünf Berufsjahren hat er bei privaten Unfällen in der Regel keine Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch bei anderen Krankheiten.

Betroffen von dieser Fünf-Jahres-Regelung sind übrigens nicht...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -