Klagen gegen Kennzeichnung
Vier Polizisten streben Musterprozesse zu neuen individuellen Namens- und Nummernschildern an
Die individuelle Kennzeichnung von Polizisten mit Namens- oder Nummernschildern in Berlin wird jetzt möglicherweise ein Fall für die Justiz. Denn vier Mitglieder des Berliner Landesverbandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP) streben seit gestern Musterklagen gegen die Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten an, die die Beamten in der Hauptstadt seit Kurzem dazu verpflichtet, die Schilder im Dienst zu tragen.
»Gegenstand des Klagens ist nicht die freiwillige Kennzeichnung, sondern uns geht es um die Zwangskennzeichnung, die den Polizisten verordnet wurde«, betonte der Landesvorsitzende der GdP, Michael Purper. Der Gewerkschaftschef begründete den Gang seiner Mitglieder vor Gericht mit den Gefahren, denen die Polizisten gerade in einer Stadt wie Berlin ausgesetzt seien. »Links- und rechtsradikale Gewalttäter, Hooligans, besoffene Fußballfans, Türsteherszene, Rauschgifthändler, kriminelle Motorradbanden und gewalttätige Jugendbanden: Dieser Kreis schreckt nicht vor Drohung und Sachbeschädigungen gegenüber Polizisten zurück«, sagte Purper. Genau deshalb müsste die Privatsphäre der Beamten geschützt werden.
Einer der Kläger ist Alberto F.. Der Hauptkommissar vom Verkehrsdienst ist seit 36 Jahren bei der Berliner Polizei. Seinen vollen Namen möchte er nicht in der Zeitung sehen. Denn den gibt es nämlich wegen seines lateinamerikanischen Migrationshintergrundes in ganz Deutschland nur einmal, sagt er. F. zieht nach eigener Aussage für die ihm nachfolgende junge Generation von Kollegen vor Gericht. Denn er habe schlimme Erfahrungen gemacht: Böse Anrufe, Bedrohung der Familie. Eines Tages war die Scheibe seines Privatwagens mit einem Stein zerstört worden, erzählt der Hauptkommissar.
Dass in der Praxis auch die Möglichkeit besteht, statt des Namens eine fünfstellige Nummer zu tragen, ist aus Sicht von Beamten wie Alberto F. und der GdP indes keine Alternative, weil die feststehenden Zahlen ihrer Meinung nach ebenfalls leicht auszuspähen seien.
Neben Eingriffen in Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung der einzelnen Polizisten sieht die GdP durch die Kennzeichnung auch den gesamten Berufsstand unter Generalverdacht gestellt: »Alle Kollegen werden von den politisch Verantwortlichen mit der Zwangskennzeichnung als pauschale Gewalttäter gesehen«, sagt der GdP-Landesvorsitzende Michael Purper. Als besonders ärgerlich empfinden die Gewerkschafter den Unterschied zwischen Bund und Land. Während Schwarz-Gelb eine individuelle Kennzeichnung für die Bundespolizei weiter ablehnt, würde auf Landesebene eine andere Politik verfolgt, die die Berliner Polizisten zu »Polizisten zweiter Klasse« degradiere.
Die GdP hofft jetzt, dass die Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten zur Kennzeichnung vor Gericht gekippt wird. Dies könnte allerdings nach Angaben des Gewerkschaftsjustiziars Joachim Tetzner bis zu zwei Jahre dauern, je nachdem bis zu welcher Instanz verhandelt wird.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) beeindrucken die angekündigten Klagen unterdessen wenig. »Mit dem vor der Einigungsstelle gefundenen Kompromiss, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten sich selbst entscheiden können, ob sie Nummer oder Namen tragen wollen, ist der Sorge der Polizei vor Racheakten und Nachstellungen hinreichend Rechnung getragen worden. Die jahrelange Debatte ist damit beendet«, sagte Körting dem ND. Außerdem sei, so Körting, bereits heute jeder im Einsatz befindliche Beamte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens namentlich feststellbar.
Auch die innenpolitische Sprecherin der LINKEN, Marion Seelig, erklärte gegenüber ND, dass ihre Partei die Klagen nicht nachvollziehen könne, da doch mit der Alternative einer fünfstelligen Kennzeichnungszahl zum Namensschild eine »vernünftige Lösung« gefunden worden sei.
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