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Bundesfinanzhof: Die Kosten von Studium und Ausbildung können steuerlich absetzbar sein

Wer seine Ausbildungskosten steuerlich absetzen will, kann das im Gegensatz zu früher voraussichtlich bald tun. Die LINKE fürchtet jedoch, dass nur Erwerbstätige mit hohem Einkommen davon etwas haben.

Berlin (dpa/ND). Für Studenten und Lehrlinge wird es vermutlich künftig einfacher werden, ihre Studienkosten von der Steuer abzusetzen. Das entschied am Mittwoch der Bundesfinanzhof, das oberste Finanzgericht der Bundesrepublik, das mit zwei neuen Urteilen der bislang üblichen Praxis der Behörden widersprach.

Bislang hatten es die Behörden abgelehnt, Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten anzurechnen. Mit einer Ausnahme: Azubis und Studenten, die während ihres Studiums steuerpflichtige Einkünfte hatten, konnten Kosten, die während ihrer Ausbildung anfielen, als »Sonderausgaben« absetzen.

Alle anderen Lehrlinge und Studenten, die die finanziellen Ausgaben für ihre Ausbildung oder ihr Erststudium beim Finanzamt geltend machen wollten, gingen in der Vergangen...


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