Sündern drohen Geldbuße und Gefängnis

Zollkontrollen bei Touristen

Viele Urlauber bekommen Ärger, weil sie gegen Zollvorschriften und Gesetze verstoßen, von denen sie nichts ahnten. Antike Scherben, Korallen, seltene Papageien – Ausfuhr verboten! Die Strafen sind oft drakonisch.

Fast täglich berichtet der deutsche Zoll auf seiner Internetseite von Einfuhrvergehen: Mal fischten Zöllner Bruchstücke von Orgelkorallen aus dem Gepäck eines Malediven-Urlaubers, mal fanden sie in einem Paket einen ausgekochten Affenschädel oder den Kopf eines Krokodils.

Das Auswärtige Amt informiert, für welche Zollverstöße Deutsche im Ausland ins Gefängnis kamen: Der eine wird mit antiken Scherben bei der Ausreise erwischt, der andere mit Rauschgift, der nächste wird wegen Devisenvergehen verhaftet. Dass man den »Playboy« nicht ins streng islamische Saudi-Arabien, Hasch und Koks nicht nach Singapur einführen sollte, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass zum Beispiel die Ausfuhr antiker Scherben, Steine oder Münzen aus der Türkei bittere Folge haben kann: »Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen – zurzeit rund 9000 Euro – gängige Praxis«, so das Auswärtigen Amt. Länder wi...


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