Stimmrecht widerrechtlich entzogen
Wohnungseigentum – Hausgeld
Die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthielt folgende Regelung: »Die· Versammlung kann einen Wohnungseigentümer, der mit Zahlungen von Beiträgen länger als einen Monat in Verzug ist, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung und der Abstimmung ausschließen. Der Betroffene hat hierbei kein Stimmrecht.«
Auf einer Versammlung im Sommer 2007: Alle Eigentümer, die mit ihren Hausgeldzahlungen im Rückstand ...
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