Nicht mehr als vier Jahre
Mietbindung
Ein Mietvertrag, der mit einem üblichen Formular abgeschlossen wird, darf den Vermieter nicht länger als vier Jahre an den Vertrag binden.
Der Bundesgerichtshof hat am 2. März 2011 die Klausel eines Formularmietvertragstextes für unwirksam erklärt, die eine Kündigung erst »nach« Ablauf von vier Jahren zuließ (Az. VIII ZR 163/10)....
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