Kinder dürfen Geld von Oma behalten
Jobcenter wollte Geschenke mit Hartz IV verrechnen
Und dabei hatte es Oma doch nur gut gemeint: Weil sie ihren drei Enkeln Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke machte, wollte das Jobcenter deren Mutter den Hartz-IV-Satz kürzen. Das Bundessozialgericht sollte am Dienstag eigentlich ein Urteil in dieser Sache sprechen. Doch stattdessen wiesen die Richter das Amt auf formelle Fehler hin, worauf dieses die Bescheide zurücknahm.
Dass sich einmal das höchste deutsche Sozialgericht mit den Geschenken an ihre Enkel beschäftigen würde, hatte Oma sicher nicht absehen können. Zwischen November 2006 und Februar 2007 schenkte sie ihren drei Lieblingen jeweils 100 Euro zu Weihnachten und zweien auch noch 135 Euro zum Geburtstag. Die drei müssen sich sehr gefreut haben, war doch ihre Mutter zu dieser Zeit auf Hartz IV angewiesen. Die vierköpfige Familie musste mit 1100 Euro über den Monat kommen. Doch die Freude währte nicht lange. Denn das Jobcenter Leipzig bewertete die Geschenke der Oma als Einkommen und wollte den Hartz-IV-Satz der jungen Familie um 510 Euro kürzen. Aber die Mutter ließ sich dies nicht gefallen und kä...
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