Lammert pocht auf das Verfassungsrecht
Euro-Hilfen: Grundsätze soll der Bundestag klären
Berlin (dpa/ND). Geht es nach dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU), dann dürfe es für den Euro-Rettungsfonds EFSF keine Generalermächtigung des Parlaments geben. Aus Verfassungsgründen sei die Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei jeder neuen Hilfszusage unverzichtbar, sagte Lammert am Freitag im Deutschlandfunk. Es gehe aktuell immerhin um rechtswirksame Verpflichtungen in Höhe des jährlichen Bundeshaushalts. Bei anderen Routine-Beschlüssen im Tagesgeschäft des Euro-Rettungsschirms könne es jedoch ausreichen, wenn der Haushaltsausschuss des Parlaments eingebunden wäre. »Man ...
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