Lammert pocht auf das Verfassungsrecht

Euro-Hilfen: Grundsätze soll der Bundestag klären

Berlin (dpa/ND). Geht es nach dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU), dann dürfe es für den Euro-Rettungsfonds EFSF keine Generalermächtigung des Parlaments geben. Aus Verfassungsgründen sei die Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei jeder neuen Hilfszusage unverzichtbar, sagte Lammert am Freitag im Deutschlandfunk. Es gehe aktuell immerhin um rechtswirksame Verpflichtungen in Höhe des jährlichen Bundeshaushalts. Bei anderen Routine-Beschlüssen im Tagesgeschäft des Euro-Rettungsschirms könne es jedoch ausreichen, wenn der Haushaltsausschuss des Parlaments eingebunden wäre. »Man ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -