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Mindestlohn soll bei acht Euro liegen
Landtag soll in dieser Woche endlich das Vergabegesetz beschließen – ab 2012 soll es gelten
In dieser Woche wird es für ein wichtiges Projekt der rot-roten Landesregierung ernst: das Vergabegesetz. Es ist als Beitrag für mehr Gerechtigkeit gedacht. Ursprünglich sollte es längst verabschiedet sein. Doch der Weg zu diesem Gesetz erwies sich als schwieriger Hürdenlauf.
Noch auf den letzten Metern kam die Landesregierung den Gewerkschaften entgegen. Der überarbeitete Entwurf für das neue brandenburgische Vergabegesetz, über den am Mittwoch der Landtag abschließend befinden soll, sieht einen Mindestlohn von acht Euro statt 7,50 Euro als Bedingung für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Die Bestimmungen des Gesetzes sollen ab Januar 2012 greifen.
Grund für die Erhöhung des vorgeschriebenen Mindestlohnes sind den Angaben der Regierung zufolge die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Außerdem wolle man dem Gesetz eine möglichst breite Akzeptanz sichern, sagte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (LINKE). Laut Christoffers wird künftig eine Kommission aus Gewerkschaftern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern über möglicherweise nötige Anpassungen bei der Höhe des Mindestlohns beraten.
Im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE aus dem Jahr 2009 ist festgehalten, dass eine faire Entlohnung notwendig sei, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen. »Brandenburg soll kein Billiglohnland sein.« Auskömmliche Löhne seien Grundvoraussetzung für Wohlstand und sozialen Frieden. Arbeiter und Angestellte, die den ganzen Tag arbeiten, müssten von ihrem Lohn ihren Lebensunterhalt bestreiten können, heißt es da.
Im Zuge der parlamentarischen Bearbeitung wurde die Wertgrenze, ab der das Gesetz im Bau zur Anwendung kommt, von 100 000 auf 50 000 Euro gesenkt. Für Lieferleistungen bleibt die Wertgrenze bei 3000 Euro, für Dienstleistungen bei 10 000 Euro.
Als Ausgleich für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sollen die Kommunen 6,4 Millionen Euro extra erhalten. Sie müssen kontrollieren, ob die Unternehmen ihren Beschäftigten tatsächlich den Mindestlohn oder mehr zahlen. Für die Kommunen selbst könnte es teurer werden, Arbeiten ausführen zu lassen. Im schlimmsten Falle können sie deswegen weniger Aufträge vergeben.
Der Landtagsabgeordnete Raimund Tomczak (FDP) warnte davor, dass Zuverdiensttätigkeiten durch die feststehende Lohnuntergrenze verdrängt würden. Auch im kommunalen Auftrag würden auf der Grundlage von Zuverdienstjobs zum Beispiel Zeitungen und Post zugestellt, Gebäude gereinigt und Grünanlagen gepflegt. Nach Aussage des FDP-Politikers wird das Gesetz wirkungslos bleiben. Die Änderungen unter anderem bei den Wertgrenzen seien ein Ablenkungsmanöver, um das umstrittene Gesetz durchzubringen, sagte er. Stattdessen hätte die Regierung besser auf das Gesetz verzichten und Regelungen zu den Löhnen den Tarifparteien überlassen sollen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze zwinge noch mehr Menschen, die jetzt im Niedriglohnsektor arbeiten, zur Schwarzarbeit, sagte Tomczak. Er nannte die gewählten acht Euro willkürlich. In vielen Branchen würden ohnehin Tarife gelten, die einen höheren Stundenlohn festlegen. Außerdem zwinge das Gesetz Unternehmen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand. Das benachteilige vor allem kleine, familiengeführte Betriebe, die den bürokratischen Mehraufwand nicht schultern können.
Aus Sicht der Grünen bleibt das Gesetz trotz der Nachbesserungen ein »Scheinriese«. Fraktionschef Axel Vogel tadelte, die Koalitionsfraktionen seien nicht bereit, Erkenntnisse aus einer Expertenanhörung im Landtag zu ziehen. Zentrales Ergebnis der Anhörung sei gewesen, dass das Gesetz wegen der unpraktikabel hohen Wertgrenzen wirkungslos sein werde. »Das durch den Mindestlohn zu erzielende Einkommen muss dem Arbeitnehmer ein angemessenes Auskommen sichern. Hierzu muss es zumindest über dem Niveau von 1030 Euro netto monatlich liegen, die das Bundesjustizministerium als Pfändungsfreigrenze definiert hat«, sagte Vogel. Der Mindestlohn müsse deshalb in Einklang mit den Forderungen der Gewerkschaften auf 8,50 Euro angehoben werden. Der Auftragswert von 50 000 Euro, ab dem das Vergabegesetz greifen soll, sei »immer noch viel zu hoch angesetzt«.
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