Das kleine Gerichts-Abc von Anklage bis Zivilrecht

Im Paragrafendschungel vor Gericht können sich juristische Laien leicht verlaufen. Deshalb nachfolgend einige Wegweiser:

A wie Anklage: Der von der Staatsanwaltschaft bei Gericht gestellte Antrag auf Einleitung des Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten.

B wie Berufung: Urteile eines Amtsgerichts können mit einer Berufung angefochten werden. Das Landgericht als nächst höhere Instanz übernimmt dann noch einmal eine komplette Beweisaufnahme.

C wie Corpus Delicti: Der lateinische Begriff für den »Gegenstand des Vergehens« bezeichnet in Rechtsverfahren ein Beweisstück.

D wie Deal: Durch Absprachen zwischen den Beteiligten im Strafprozess kann ein Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden, etwa durch den Deal Geständnis gegen milderes Urteil.

E wie Entschädigung: Anspruch auf einen Ausgleich haben unter anderem Opfer von Gewalttaten, zu Unrecht Inhaftierte und Personen, die einer ungerechtfertigten Strafverfolgung ausgesetzt waren.

F wie Freiheitsstrafe: Das Höchstmaß im deutschen Strafrecht ist die lebenslange Freiheitsstrafe, etwa für ...


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