Rechtsformen, um lebenslanges Wohnrecht zu sichern

Leserfrage zum Wohnrecht

Meine Ehefrau und ich sind Eigentümer eines Grundstücks, bebaut mit einem Wohnhaus mit Wohnraum für mindestens zwei Familien sowie weiteren Gebäuden, geeignet und genutzt als Werkstatt und Garage. Auch schließt sich ein Garten an die Gebäude an.

Da wir schon älter sind, wären wir an einer Regelung interessiert, die uns zum Teil von den Lasten zur Unterhaltung des Grundstücks befreit. Allerdings möchten wir in einer Wohnung wohnen bleiben und auch weitere Teile des Grundstücks zumindest eingeschränkt nutzen. Gibt es Rechtsformen, die uns als dann ehemalige Grundstückseigentümer stärker sichern, als wenn wir nur einen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer abschließen würden?
Horst S., Sömmerda

In diesem Sinne lässt sich die »beschränkte persönliche Dienstbarkeit« nutzen, §§ 1090 – 1093 BGB. Dieses Institut bietet die Möglichkeit, den Eigentümer eines Grundstücks zu verpflichten, bestimmte Leistungen anderen gegenüber zu erbringen res...



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