Altansprüche auf Urlaub

BAG-Urteile

Nach langer Krankheit müssen sich Arbeitnehmer zügig um aufgelaufene Urlaubsansprüche kümmern. Werden sie wieder gesund und nehmen ihre Arbeit wieder auf, sollten sie noch im selben Jahr den Urlaub auch zurückliegender Jahre beantragen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 9. August 2011 entschied. Andernfalls verfallen die alten Ansprüche.

Wird der Arbeitnehmer nicht wieder gesund und wird das Arbeitsverhältnis beendet, beginnen nach einem weiteren Urteil die tariflichen Ausschlussfristen, innerhalb derer der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs geltend machen muss (BAG-Urteile, Az. 9 AZR 425/10 und Az. 9 AZR 352/10).

Im ersten Fall war ein Busfahrer von Januar 2005 bis Juni 2008 krank. Danach nahm er seine Arbeit wieder auf und nahm im wei...


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