Bei HIV-Infektion in der Probezeit ist sie rechtens

Kündigung (1)

Die Kündigung eines Mannes wegen seiner HIV-Infektion in der Probezeit bei einer Pharmafirma war rechtens. Das hat das Arbeitsgericht Berlin (Az. 17 Ca 1102/11) nach einer Mitteilung vom 5. August 2011 entschieden.

Die Begründung: Da der Mann keine sechs Monate als Chemisch-Technischer Assistent bei dem Unternehmen beschäftigt war, könne das Kündigungsschutzgesetz noch nicht angewendet werden. Dies greife erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit, sagte ein Gerichtssprech...


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