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Krankenkassen

Die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge der Krankenkasse DAK müssen nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts nicht gezahlt werden. Aus Sicht der 73. Kammer hat die gesetzliche Krankenkasse Anfang 2010 bei der Erhebung der Beiträge von acht Euro im Monat nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Versicherten hingewiesen. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung bestehe keine Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen, urteilten die Richter in zwei parallelen Verfahren (Az. S 73 KR 2306/10 und AZ: S 73 KR 15/11). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Ähnlich hatte die 73. Kammer erst im Fall der City BKK entschieden. Hier sollte die inzwischen pleitegegangene Krankenkasse einkassierte Zusatzbeiträge von zuletzt 15 Euro im Monat an frühere Mitglieder zurückerstatten. Die DAK hält ihre Hinweise zum Sonderkündigungsrecht aber für ausreichend.

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