Zahlung einmaliger Kapitalabfindung für künftige Schäden wurde abgelehnt
Kfz-Haftpflichtversicherer
Die für Verkehrszivilrecht zuständige Zivilkammer 2 des Landgerichts (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 27. Juli 2011 (Az. 302 O 192/08) über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 15. Dezember 2004 in Norditalien entschieden, bei dem die Klägerin als Insassin im Fahrzeug ihres damaligen Ehemannes schwer verletzt worden ist. Die Klägerin hat daraufhin von der Beklagten als Kfz-Haftpflichtversicherer ein Schmerzensgeld von 500 000 Euro und Ersatz materieller Schäden in Höhe von weiteren über 6,9 Millionen Euro verlangt.
Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hatte die Beklagte Zahlungen in Höhe von insgesamt 695 105 Euro geleistet
Die Kammer hat der Klägerin ein Schmerzensgeld von insgesamt 430 000 Euro zugesprochen, auf das noch restliche 131 857 Euro zu zahlen sind, und die Beklagte zum Ausgleich der bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung offenen materiellen Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt 164 074 Euro verurtei...
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