Einspruch gegen Steuerbescheid ist häufig lohnenswert

Bei mehr als der Hälfte ihrer Einsprüche gegen den Steuerbescheid bekommen Steuerzahler Recht. Da kann sich der Widerstand gegen den Bescheid vom Finanzamt lohnen.

Die Bundesbürger hatten allein im Jahr 2009 rund 5,3 Millionen Einsprüche eingelegt, um ihre Ansprüche gegen das Finanzamt geltend zu machen. In dieser beachtlichen Zahl waren damals noch nicht einmal die Rechtsbehelfe gegen den verfassungswidrigen Einschnitt beim häuslichen Arbeitszimmer enthalten.

Dabei ist der Erfolg beachtlich, denn von den entschiedenen Einsprüchen gingen etwa 68 Prozent zugunsten der Steuerzahler aus. In den übrigen Fällen gibt es oft immerhin noch einen Teilerfolg. Nur rund elf Prozent der Einsprüche werden vom Finanzamt komplett abgelehnt.

Die Kanzlei Ebner/Stolz/Mönning/Bachem aus Hannover weist aufgrund dieser offiziellen statistischen Daten des Bundesfinanzministeriums darauf hin, dass Bürger bares Geld verschenken, wenn sie beispielsweise ihren gerade erhaltenen oder in Kürze anstehenden Einkommensteuerbescheid für 2010 ungeprüft zu den Akten legen.

Es zahlt sich tatsächlich aus, wie die Erfahrunge...


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