Es muss nicht der billigste Anbieter sein

Betriebskosten

Vermieter müssen bei der Bewirtschaftung ihres Gebäudes das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.

Das bedeutet: Sie dürfen zwar frei entscheiden, welchen Handwerker oder Wärmelieferanten sie beauftragen. Es muss aber nicht der billigste sein, und auch Qualität und Service dürfen eine Rolle spielen. Es darf jedoch nicht ohne jeden Vergleich ein Angebot ausgewählt werden, das den Maßstab der vor Ort üblichen Preise deutlich sprengt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist in § 55...


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