Sozialverband will wegen Benachteiligung Behinderter Musterklagen führen
Hartz IV & Behinderte
Der Sozialverband Deutschland kritisiert eine Benachteiligung von Behinderten bei Hartz-IV-Zahlungen und will dagegen klagen. Sein Verband beabsichtige, »Musterklagen zu führen, damit die betroffenen Menschen zu ihrem Recht kommen«, so Verbandspräsident Adolf Bauer.
Seit der jüngsten Hartz-Reform erhalten Behinderte ab dem 25. Lebensjahr, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben, 291 Euro als Regelsatz. Das sind 80 Prozent des vollen Hartz-IV-Regelsatzes von 364 Euro und damit 73 Euro im Monat weniger, als Nicht-Behinderte erhalten.
Im Vermittlungsverfahren zum Hartz-Kompromiss hatten Regierung und Opposition vereinbart, die neue Regelung mit dem Ziel zu überprüfen, »Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen«. Die Bundesregierung sehe jedoch keine Veranlassung zu zügigen Nachbesserungen und beruft sich auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage de...
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