Auf wackligen Füßen

Gutachten zur CCS-Speicherung: Länderklausel bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein regionales Veto

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die sogenannte Länderklausel im Gesetzentwurf zur Abscheidung und Speicherung von CO2 bietet nach einem Gutachten keine ausreichende Rechtssicherheit.

Auf der Zielgeraden des bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Speicherung und Lagerung von Kohlendioxid (CO2) haben sich am Dienstag in Kiel noch einmal die Umweltverbände von Greenpeace und BUND zu Wort gemeldet und die sogenannte Länderklausel als ein womöglich unsicheres Mittel zur Verhinderung der CO2-Verpressung bezeichnet. Diese biete juristische Angriffsflächen, zudem gebe es außerhalb der zwölf Seemeilen umfassenden Außenwirtschaftszone in der Nordsee ohnehin keinen Zugriff für eine Länderhoheit.

Beide Organisationen stellten ein entsprechendes Rechtsgutachten der Anwältin Roda Verheyen aus Hamburg vor. In dessen Schlussfolgerung steht die Forderung speziell an die beiden schwarz-gelben Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, am 23. September im Bundesrat gegen das ausgearbeitete CCS (Carbon Capture and Storage)-Gesetz zu stimmen, weil es den einzelnen Ländern nur eine trügerische Siche...


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