Billen-Prozess kann endlich beginnen
Der rheinland-pfälzische CDU-Politiker soll Polizeidaten an Presse weitergegeben haben
Landau (dpa/ND). Fast zwei Jahre hat das juristische Tauziehen im Fall Michael Billen gedauert, demnächst beginnt das Hauptverfahren gegen den CDU-Politiker in der Polizeidaten-Affäre. Der Fall hat nicht nur die Gerichte schon mehrere Male beschäftigt – zweimal hat der rheinland-pfälzische Landtag die Immunität des 55-jährigen Abgeordneten aus Kaschenbach in der Eifel aufgehoben.
Viele Akten hat der Fall bereits gefüllt. Nun ist dennoch ein schnelles Ende der ganzen Geschichte möglich: Am 19. September beginnt der Prozess vor dem Landauer Landgericht, noch in derselben Woche könnte das Urteil fallen. Auch eine 31-jährige Tochter Billens, Polizistin von Beruf, muss sich vor dem Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Vater und Tochter haben sich ihrer Ansicht nach vor zwei Jahren unbefugt aus dem Informationssystem der Polizei (POLIS) Angaben verschafft über zwei Geschäftspartner der SPD-Landesregierung beim Ausbau des Nürburgrings. Billen soll die Informationen an zwei Zeitungen weitergegeben haben. Oppositionspolitiker Billen saß damals im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Nürburgring-Affäre. Dieser Ausschuss sollte die Umstände der spektakulär gescheiterten Privatfinanzierung des Freizeitparks am Nürburgring aufklären. Die SPD-Alleinregierung war in den Verdacht geraten, bei ihrem Prestigeprojekt auf Betrüger hereingefallen zu sein.
Billen, der bei seiner Selbstdarstellung im Internet Wert auf Ehrlichkeit und Redlichkeit legt, bestritt umgehend, sich strafbar gemacht zu haben. Er widerstand auch allen Rücktrittsforderungen – ganz im Gegensatz zu seinem Fraktionskollegen Peter Dincher, der sich ähnlichen Vorwürfen gegenübersah, sie einräumte, sein Mandat niederlegte und eine Geldstrafe akzeptierte. Billen wurde von seiner Fraktion vorübergehend auf die Hinterbank verbannt.
Unter Tränen gestand der gelernte Landwirt zwar ein, »einen großen Fehler gemacht zu haben« und die POLIS-Ausdrucke ohne Wissen seiner Tochter von ihrem Schreibtisch genommen zu haben – »abgegriffen«, wie er wörtlich sagte. An die Presse aber habe er nichts weitergegeben. Seine Tochter sei nicht durch ihn, sondern durch reine Neugier getrieben gewesen. Die junge Frau ist bis heute vorläufig ihres Dienstes enthoben.
Das Landauer Landgericht wollte die Anklage gegen Billen wegen Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen zunächst nicht zulassen, weil es die Beweislage für zu dünn hielt. Erst nach einer erfolgreichen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht in Zweibrücken beginnt nun der Prozess. Die Richter verschärften sogar die Vorwürfe gegen Billen, sie halten ein Urteil wegen Anstiftung zur Geheimnisverletzung für möglich – die Staatsanwaltschaft war vorsichtig nur von Beihilfe ausgegangen, das ist auch leichter nachzuweisen.
Dem Vater von insgesamt vier Kindern drohen damit bis zu fünf Jahre Haft. Vor Prozessbeginn wollte er sich nicht zu dem Verfahren äußern, er sagte aber, er freue sich, »dass der Termin steht und es losgeht«.
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