Freisprüche im Prozess um rechte Kneipe

Angeklagten konnte keine Beteiligung am Anschlag nachgewiesen werden

Der Prozess um den Brandanschlag auf die rechte Szenekneipe »Zum Henker« endete gestern mit Freisprüchen der beiden Angeklagten. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Verteidigung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Bewährungsstrafen gefordert. Den Männern konnte keine aktive Beteiligung an dem Anschlag im Oktober 2009 nachgewiesen werden.

Damals hatten Unbekannte zwei Brandsätze in die Kneipe geworfen, die geringen Sachschaden anrichteten. Bei der Flucht überfuhren die mutmaßlichen Täter den Gast der Kneipe Enrico S., der wochenlang mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus lag, vor Gericht aber wieder gesund wirkte.

Die rechte Szene hatte damals den Anschlag dem »linken Terror« zugeschrieben. Obwohl die polizeiliche...


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