Entschädigung für Belästigung durch Bau?

Leserfrage zum Wohnungseigentum

Wir sind Eigentümer einer Wohnung, die von einer Wohnungsbaugenossenschaft ver- waltet wird. Sie betreibt in derselben Wohnanlage auch Mietwohnungen. Im Innenhof wurden zwei fünfgeschossige Wohnhäuser gebaut, was für uns mit erheblichen Belästigungen verbunden war.

1. Die Mieter erhielten dafür eine Entschädigung, die Wohnungseigentümer nicht. Ist das rechtens?

2. Haben wir einen Anspruch auf Entschädigung dafür, dass durch die neuen Häuser unsere Wohnung im Winter verschattet ist? Die Häuser bieten auch keinen schönen Anblick.

3. Die Eigentümergemeinschaft hat ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht. Auf dem Weg soll nun eine Zufahrt gebaut werden, die auch die Mieter der Genossenschaft nutzen. Müssen wir uns an den Kosten zur Hälfte beteiligen, wie die Genossenschaft verlangt?
Harald S., Berlin

Erstens:
Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter nach § 536 BGB einen Minderungsanspruch bei Sach- und Rechtsmängeln. Zu diese...



Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -