Zuschüsse sind keine Subvention

Rentenversicherung

Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung belaufen sich 2011 auf insgesamt rund 58,8 Mrd. Euro. Die Bundeszuschüsse stellen keine Subvention dar. Sie sollen vielmehr die Kosten für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben abdecken.

Darunter fallen beispielsweise die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, Fremdrenten oder der Finanztransfer von West nach Ost. Die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben soll nicht von den Beitragszahlern der Rentenversicherung, sondern vom Steuerzahler getragen werden. Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die Höhe der Bundeszuschüsse etwa der Höhe der Koste...


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