Mit dem Namensschild durchs Eisbein
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert Material zur Kennzeichnung von Beamten
Die Vorführung ist drastisch. Um die angebliche Scharfkantigkeit der neuen Namens- und Nummernschilder für Berliner Polizisten zu demonstrieren, legt der Vorsitzende des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf, in der Pressekonferenz selbst Hand an. Nachdem er zunächst ein Blatt Papier in der Luft zerhackt hat, ist das nächste Objekt ein »handelsübliches« Eisbein, das Pfalzgraf ebenfalls mit dem Namensschild traktiert. »Wenn sie das im Bereich der Halsschlagader machen, ist der Kollege verblutet, bis der Notarzt da ist«, sagt Pfalzgraf parallel zur Vorführung. Und: »Lebensgefährlicher Murks« seien die Schilder.
Nachdem die Polizeigewerkschaft die individuelle Kennzeichnung der Beamten vor ihrer Einführung Anfang August nicht verhindern konnten, versucht die DPolG es jetzt mit Materialschelte. Rund 213 000 Euro kostete das Land Berlin die Anschaffung der Kennzeichnungsschilder. Sie müssen wegen ihrer Gefährlichkeit eingestampft werden, fordert der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt.
Überdies streben zwei Kollegen aus der DPolG wie schon zuvor vier Berliner Polizisten, die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt werden, Musterklagen gegen die individuelle Kennzeichnungspflicht an. Doch so ein Verwaltungsgerichtsstreitverfahren dauert gewöhnlich drei bis vier Jahre. Denn ein »vorläufiges Rechtsschutzinteresse« wollte das Verwaltungsgericht laut Gewerkschaft nicht erkennen. Eine einstweilige Anordnung gibt es deshalb nicht.
Der rot-rote Senat hatte die individuelle Kennzeichnungspflicht bei der Polizei als erstes deutsches Bundesland eingeführt. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte mehrfach erklärt, dass nach dem Kompromiss mit den Einigungsstellen, als Alternative zum Namen eine fünfstellige Nummer auf die Schilder zu drucken, um die Privatsphäre der Polizisten zu schützen, für ihn die Debatte beendet ist.
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