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Nur ein Prozess für alle Altanschließer
Organisation VDGN organisiert Solidargemeinschaften für Musterklagen, sieht sich aber von Wasserverbänden behindert
Müssen Eigenheimbesitzer, deren Grundstücke bereits vor dem 3. Oktober 1990 an das Trinkwassernetz und an die Kanalisation angeschlossen wurden, nun nachträglich zahlen? Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) glaubt, es gebe noch einen Ausweg. Er möchte das brandenburgische Kommunalabgabengesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen und organisiert deswegen an vielen Stellen Prozessgemeinschaften. Dabei sieht er sich allerdings von mehreren Wasser- und Abwasserzweckverbänden behindert und sogar ausgebremst.
Man versuche, mit Musterverfahren bis vor das Landesverfassungsgericht zu gelangen, notfalls sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärt VDGN-Mitarbeiter Fred Fischer. Die Idee: Es wird ein Fall ausgewählt und juristisch durchgekämpft. Mit dem Zweckverband wird vereinbart, das Urteil gelte dann für alle. Wer sich der Prozessgemeinschaft anschließt, leistet einen finanziellen Beitrag. So...
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