Verbotswidrig geparkt auf dem Supermarkt-Parkplatz
Auto und Verkehr
Stellt ein Autofahrer seinen Wagen verbotswidrig auf dem Parkplatz eines Supermarkts ab, obwohl er kein Kunde ist und Schilder sowie eine rotweiße Schranke deutlich darauf hinweisen, dass es sich um privates Gelände handelt und der Parkplatz nur Kunden des Supermarkts vorbehalten ist, muss er den so verursachten Schaden ersetzen. Das bedeutet, er muss die Abschleppkosten des vom Betreiber des Supermarkts beauftragten Unternehmens tragen. Dazu gehört auch der Aufwand für das Vorbereiten des Abschleppvorgangs (technische Prüfung des Pkw auf Sicherungen etc.).
Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 10. November 2010, Az. 7 C 246/10
u Ein ehemals alkoholkranker Autofahrer muss nach einer erfolgreichen Entziehungskur zusätzlich nachweisen, dass er ein Jahr lang keinen Alkohol getrunken hat, sonst darf ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen, auch wenn er keinen Verkehrsverstoß ...
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