Die Teilkasko reicht zur Regulierung des Schadens

Brandanschläge auf Autos in Berlin

In Berlin wurden bis August dieses Jahres 530 Autos von Unbekannten in Brand gesetzt. Nach den aktuellen Zahlen, die die Polizei Ende August im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vorlegte, waren Nachahmungstäter häufiger die Urheber als politisch motivierte Extremisten.

Wie verhält es sich nun mit dem Versicherungsschutz der Geschädigten?

Die Fahrzeuge wurden durch die Feuer überwiegend total zerstört. Kleiner Trost für die Autobesitzer: Die Teilkaskoversicherung kommt in diesem Fall für die Schäden auf, sofern der Fahrzeughalter eine solche Versicherung abgeschlossen hat – abzüglich eines möglichen Selbstbehalts. Brandschäden werden von der jeweiligen Teilkaskoversicherung auch beglichen, wenn die Fahrzeuge in der Nachbarschaft eines Brandherdes standen. Bei Fällen wie jenen der aktuellen Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen rechnet sich eine Regulierung durch die Versicherung nahezu immer. Da die Schadenregulierung über die Teilkaskoversicherung läuft, erfolgt auch keine Höherstufung des Geschädigten.

Wie werden Schäden durch Vandalismus reguliert?

Für Vandalismusschäden werden in der Regel nur durch die Vollkaskoversicherung getragen. Eine Teilkasko hilft hier im Allgemeinen nicht. Die Ausnahme...


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